13.05.2022

Corona Vorsichtsmaßnahmen

Liebe Patientinnen und Patienten.

 

Unsere Praxis ist für Sie während der gesamten bisherigen Coronapandemie geöffnet.

Nach Bestätigung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)* vom 3. August 2020 können Termine in Zahnarztpraxen aufgrund der hohen Hygienestandards in Deutschland problemlos wahrgenommen werden.

Verschieben Sie deshalb Ihre Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen in den Zahnarztpraxen nicht, denn dies kann bleibende Schäden für Ihre Mundgesundheit haben.

Dank hoher Hygienestandards sind Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen in Zahnarztpraxen in Deutschland sicher.

 

Aktuelle Coronaverordnung für Zahnarztpraxen (Stand 02.05.2022)

 

1. Zutrittsregelungen für Zahnarztpraxen

1.1 Patientinnen und Patienten unterliegen keiner Testpflicht und sie müssen auch keinen Nachweis über eine Impfung oder Genesung als Voraussetzung für eine Behandlung erbringen.

1.2 Begleit- und Betreuungspersonen von Patientinnen oder Patienten (z. B. Erziehungsberechtigte, Betreuer, Betreuungsrichter, Personen der Heimaufsicht und andere Personen, die ähnliche Funktionen ausüben sowie Personal des Rettungsdienstes) benötigen weder einen tagesaktuellen Testnachweis noch einen Corona-Immunitätsnachweis (2G).

1.3 Sonstige Personen (z. B. Handwerker, Techniker) unterliegen bis zum 31.12.2022 einer Corona - Immunitätsnachweispflicht (2G).

Bitte unterstützen Sie uns weiterhin freiwillig durch das Tragen einer Maske in den Praxisräumen.